DAV-Versicherung
Als Mitglied im GOC genießt du einen umfangreichen Versicherungsschutz über den DAV Dachverband.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
- Bergsteigen: z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur, Klettern an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
- Wintersport: z. B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden,Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
- Sonstige Alpinsportarten: z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
Weitere Details sowie die pdf-Datei der Schadensanzeie entnimmst du bitte den nachfolgenden Dokumenten sowie Anlagen. Bitte beachte, dass im Falle eines Unfalls im Rahmen einer GOC – Tour zudem das Vorstandsmitglied Touren des GOC zeitnah gesondert zu verständigen ist.
Neu: Online-Schadensabwicklung!
Alle Infos zu den DAV-Versicherungen findet Ihr hier.
Sporthaftpflicht Skifahren in Italien
Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert. Die Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte, findest Du hier.